Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch gibt keinen Rückerstattungsanspruch an Verbraucher
Ein Verbraucherverband kann mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Dachverband deutscher Verbraucherzentralen gegen einen Festivalveranstalter geklagt. Zur Bezahlung auf …
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