Restschadensersatz in Dieselfällen – und der Brutto-Händlereinkaufspreis als Berechnungsgrundlage
Ausgangspunkt der Berechnung des Anspruchs aus § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich der der Autoherstellerin zugeflossene Brutto-Händlereinkaufspreis.[…]
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