Änderung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter
Bei einer Pauschalreise kann der Reisende nach § 651a Abs. 5 Satz 2 BGB auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vom Reisevertrag zurücktreten. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangten die Reisekunden von der beklagten Reiseveranstalterin Erstattung…
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