Gleicher Lohn für geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser[…]
Weiterlesen…Ihr Recht als Verbraucher
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser[…]
Weiterlesen…Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer[…]
Weiterlesen…Begründet es die Vermutung einer Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung, wenn ein Arbeitgeber allen anderen Teilzeitbeschäftigten einer Filiale eine Arbeitszeiterhöhung anbietet, nur nicht[…]
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