Widerrufsbelehrung – und die dort enthaltenen zusätzlichen Angaben
Wird in einem Immobiliardarlehensvertrag in der Widerrufsinformation neben den Pflichtangaben nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 1-7, 10 und 13[…]
Weiterlesen…Ihr Recht als Verbraucher
Wird in einem Immobiliardarlehensvertrag in der Widerrufsinformation neben den Pflichtangaben nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 1-7, 10 und 13[…]
Weiterlesen…Eine Widerrufsinformation unter Verwendung von Ankreuzoptionen genügt den gesetzlichen Vorgaben, da nicht vom Verwender markierte Optionen keine Zusätze zur Information darstellen, sondern[…]
Weiterlesen…Eine Widerrufsinformation muss nicht grafisch hervorgehoben und nicht mit Widerrufsbelehrung überschrieben sein. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.02.2016 entschieden, dass dem[…]
Weiterlesen…Bei Eheleuten sind regelmäßig keine zwei Widerrufsbelehrungen notwendig. Dass in dem hier vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall die Bank den Ehegatten als[…]
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