Die nicht hervorgehobene Widerrufsbelehrung
Eine Widerrufsinformation muss nicht grafisch hervorgehoben und nicht mit Widerrufsbelehrung überschrieben sein.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.02.2016 entschieden, dass dem Wortlaut des Artikels 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 und 2 EGBGB a.F. kein …
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