VerbraucherBote
Dsc03681

Der Lackschaden am Neuwagen

Ein Käufer, dem der gekaufte Neuwagen mit einem (geringfügigen) Lackkratzer angeliefert wurde, darf das Fahrzeug „zurückweisen“.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bestellte die Käuferin im Jahr 2013 bei der Händlerin ein Neufahrzeug der Marke Fiat. Die Parteien vereinbarten …

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