Schwarzarbeit ohne Rechnung? Finger weg!
Auch bei einer nachträglichen Schwarzarbeitsabrede bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und hat damit seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen.
In dem hier entschiedenen Fall …
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