Wohnungskündigung wegen einer "Ice-Bucket-Challenge"

Ein Vermieter kan seiner Wohnungsmieterin fristlos kündigen, die in (hier: zweimal) mit Wasser überschüttet hat.

In dem hier entschiedenen Fall hatte die Vermieterin die Mieterin vor dem Amtsgericht Hanau auf Räumung der Wohnung verklagt, weil diese sie zwei Mal mit Wasser übergossen habe. Unstreitig zwischen den Parteien war zwar, dass die Mieterin jeweils einen Eimer Wasser aus dem Fenster in den Hof gegossen habe, als sich die Vermieterin in diesem befand. Die Mieterin hatte allerdings bestritten, die Vermieterin getroffen zu haben oder überhaupt treffen zu wollen.

Das Amtsgericht sah die Kündigung als wirksam an, nachdem der vernommene Zeuge bestätigt hatte, dass die Vermieterin beide Male tatsächlich mit dem Wasser aus dem Eimer vollständig übergossen wurde. Diese sei, so der Zeuge, „klitschnass“ wie bei der „Ice-Bucket-Challenge“ gewesen.

Das rechtfertige eine fristlose Kündigung, so das Amtsgericht Hanau, wegen Störung des Hausfriedens. Selbst wenn die Mieterin keine direkte Absicht gehabt habe, die Vermieterin zu treffen, so habe sie dies angesichts der Situation jedoch zumindest billigend in Kauf genommen. Denn ihr Ziel lag schon nach dem eigenen Vortrag darin, die Vermieterin davon abzuhalten, ihr Fahrrad umzustellen.

Es habe auch keiner vorherigen Abmahnung bedurft, zumal die Mieterin, wie sich aus der Beweisaufnahme ergab, bereits weitere derartige Aktionen angekündigt habe.

Amtsgericht Hanau, Beschluss vom 19. Februar 2024 – 34 C 92/23