Restschuldbefreiung – und die Auskunfteien
Ein Interesse an der Verarbeitung an aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal entnommenen Daten ist nur dann „berechtigt“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO, wenn es im Einklang mit der Rechtsordnung steht und daher nicht dem Rechtsgedanken von § …
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