Corona-Quarantäne während des Urlaubs
Eine COVID-19-Quarantäne während des Urlaubs ist nur dann nicht auf den Urlaubsanspruch anzurechnen, wenn eine ärztliche AU-Bescheinigung vorliegt.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall befand sich die Arbeitnehmerin, eine Maschinenbedienerin in einem Produktionsbetrieb, befand sich in der Zeit …
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