"TÜV neu"
Massive Mängel in der Verkehrssicherheit eines als „TÜV neu“ verkauften Fahrzeugs berechtigt den Käufer zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB kann ihm nicht zugemutet werden.
In dem hier vom Bundesgerichtshof …
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