Verjährung in Diesel-Fällen – und der Restschadensersatz des Neuwagenkäufers
Neuwagenkäufer, die vom „Dieselskandal“ betroffenen sind und deren Anspruch nach § 826 BGB verjährt ist, steht ein Anspruch gegen den Hersteller aus § 852 Satz 1 BGB zu.
Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas …
Weiterlesen…












