Der befristete Arbeitsvertrag – und die eingescannte Unterschrift
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist.
Dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall lag die Klage einer Arbeitnehmerin zugrunde, …
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