„Gekauft wie besichtigt“
Gewährleistungsausschlüsse, die durch die Wendung „wie besichtigt“ an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, beziehen sich in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache . Wird dabei zugleich der Bezug zu einer Besichtigung des Käufers hergestellt, …
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