VerbraucherBote
Dsc03680

„Gekauft wie besichtigt“

Gewährleistungsausschlüsse, die durch die Wendung „wie besichtigt“ an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, beziehen sich in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache . Wird dabei zugleich der Bezug zu einer Besichtigung des Käufers hergestellt, …

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Dsc01420

"TÜV neu"

Massive Mängel in der Verkehrssicherheit eines als „TÜV neu“ verkauften Fahrzeugs berechtigt den Käufer zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB kann ihm nicht zugemutet werden.

In dem hier vom Bundesgerichtshof …

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VerbraucherBote