Keine Deliktszinsen für geschädigte VW-Käufer
Geschädigten Käufern eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs steht unter dem Gesichtspunkt sogenannter „Deliktszinsen“ kein Anspruch auf Verzinsung des für das Fahrzeug bezahlten Kaufpreises bereits ab Kaufpreiszahlung zu.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem weiteren VW-Verfahren auf die Klage eines …
Weiterlesen…