VerbraucherBote
Baustelle,Hausbau

Die Nachbarbaustelle als Mietmangel

Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Geräuschund Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle (hier: zur Errichtung eines Neubaus in einer Baulücke) herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. …

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Dsc03710

Der 20 Jahre alte Mietspiegel

Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ungeeignet. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stritten der Vermieter und …

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Building 328593 1920

Mietpreisbremse

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht …

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Authority 1448400 1920

Abrechnung der Mietkaution

Ist dem Vermieter in einem Wohnraummietverhältnis eine Mietsicherheit gewährt worden, hat sich der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses innerhalb angemessener, nicht allgemein bestimmbarer Frist gegenüber dem Mieter zu erklären, ob und (gegebenenfalls) welche aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Ansprüche …

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Dsc01429

Wer schön sein will muss leiden….

Für den Eingangsbereich eines privaten Wohnhauses gelten auch dann, wenn das Haus vermietet ist, nicht die gleichen strengen Sicherheitsanforderungen wie für öffentliche Verkehrswege. Da Fußabtreter-Gitterroste mit verhältnismäßig großen Öffnungen zwischen den einzelnen Gitterstäben vor Wohnhäusern älterer Art üblich sind, darf …

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Dsc03692

Mietpreisgrenze in Baden-Württemberg

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung formell unwirksam. Ein Mieter kann sich daher nicht auf die Mietpreisbremse berufen.

Eine Veröffentlichung der Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung sei erforderlich, so das Landgericht Stuttgart, um die …

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