Die Zahlungsklage des Vermieters aus einem fortgeschriebenen, tabellarischen Mietkonto
Eine Klage, mit der die Vermieterin Forderungen aus dem Mietvertrag geltend macht, die sie auf ein fortgeschriebenes (tabellarisches) Mietkonto stützt, in das sie Mietforderungen, Mahngebühren sowie Mietminderungen, Zahlungen und Gutschriften eingestellt hat, ist zulässig.
Insbesondere ist der Gegenstand des erhobenen …
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