Massenentlassungsanzeige – und das Fehlen der Soll-Angaben
Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall beschäftigte die beklagte Arbeitgeberin …
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