Mieterhöhungserklärung – und keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken
Der Bundesgerichrtshof hat sich in drei bei ihm anhängigen Verfahren mit den formellen Anforderungen an Mieterhöhungsklärungen nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen befasst. Eine Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert hiernach keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken.
Neben den …
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