2 Kaffe und ein Schokotörtchen aus der Kantine…
Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine ordentliche Kündigung in Betracht.
Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner …
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