VerbraucherBote
Baustelle,Hausbau

Die Nachbarbaustelle als Mietmangel

Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Geräuschund Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle (hier: zur Errichtung eines Neubaus in einer Baulücke) herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. …

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