Die wegen Corona geschlossene Spielhalle – und die Vergütung des Arbeitnehmers
Ein Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in Zeiten der Corona-Pandemie.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin seit dem 01.04.2016 bis zum 30.04.2020 bei der Arbeitgeberin, die eine Spielhalle betreibt, als Spielstättenmitarbeiterin zu einem Stundenlohn von …
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